KOSTENERSTATTUNGEN

Physiotherapieleistungen

Die Kosten für Krankengymnastik, Massage, Fango, usw. in unserer Praxis werden erstattet durch:

 

Heileurythmieleistungen

Wir haben Kostenübernahmevereinbarungen mit u.a. folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

Die Kostenerstattung für Heileurythmiebehandlungen ist allen Versicherungen – private und gesetzliche – gestattet mit Urteil des Bundessozialgerichtes vom 22.03.2005 (Aktenzeichen B1A1/03R).

Ob eine Krankenkasse die Kosten für Heileurythmiebehandlungen übernimmt, liegt vielfach im Ermessen der jeweiligen Versicherung.

Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen, einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.