KOSTENERSTATTUNGEN
Physiotherapieleistungen
Die Kosten für Krankengymnastik, Massage, Fango, usw. in unserer Praxis werden erstattet durch:
- Alle Privatversicherungen
- Die Beihilfen
- Einige Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können unsere günstigen SELBSTZAHLER-TARIFE in Anspruch nehmen.
Heileurythmieleistungen
Wir haben Kostenübernahmevereinbarungen mit u.a. folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
Die Kostenerstattung für Heileurythmiebehandlungen ist allen Versicherungen – private und gesetzliche – gestattet mit Urteil des Bundessozialgerichtes vom 22.03.2005 (Aktenzeichen B1A1/03R).
Ob eine Krankenkasse die Kosten für Heileurythmiebehandlungen übernimmt, liegt vielfach im Ermessen der jeweiligen Versicherung.
Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen, einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.