HEILEURYTHMIE (EURYTHMIETHERAPIE):

Die Bewegungstherapie auf geisteswissenschaftlicher/ anthroposophischer Grundlage. Sie gehört zu den Behandlungsmethoden der „besonderen Therapierichtungen“ nach dem Sozialgesetzbuch 5 (SGB V). Sie wird seit über 80 Jahren in Krankenhäusern, Arzt- und freien Praxen angewandt.

Anwendungsgebiete:

Kinderheilkunde, Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Frauenheilkunde, Psychosomatik und Psychiatrie.

Indikationen und Anwendungsbeispiele :

Wir haben Erfahrungen mit ärztlich verordeter Heileurythmie bei folgenden Diagnosen und Indikationen. Siehe PDF Datei

Preis:

ab 40,- € pro Behandlung

Kostenerstattung:

Nach der Entscheidung vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 22.03.2005 ( Aktenzeichen B 1 A 1/03 R ) können die Kosten für Heilmittel der Besonderen Therapierichtungen ( Heileurythmie gehört dazu ) von den Gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden ( Stand 2006 ).

 

1. Gesetzliche Krankenkassen, die die Kosten für die Heileurythmiebehandlungen in unserer Praxis vollständig oder teilweise erstatten (Stand 02.11.2006):

 

2. Gesetzliche Krankenkassen, die die Kosten für die Heileurythmiebehandlungen in unserer Praxis im Einzelfall vollständig oder teilweise erstatten (Stand 02.11.2006):

Einige Privatversicherer übernehmen die Behandlungskosten ebenfalls..

Weiterführende Informationen stellen wir Ihnen in unserer Praxis zur Verfügung. Siehe auch PDF-Datei

Literaturempfehlungen zur anthroposophischen Medizin:
„Intuitive Medizin” von Prof. Dr. med. Volker Fintelmann.